Mehr als 2/3 der Deutschen haben kein Testament. Auch wir haben keines. Wieso kamen wir zu dem Entschluss? Und für welche Familien ist es sinnvoll, ein Testament aufzusetzen?

Testament ja oder nein? So entscheidest du richtig

Schätzungen zufolge haben mehr als 2/3 der Deutschen kein Testament. Die meisten wollen sich wohl nicht mit dem Tod beschäftigen. Das ist zwar verständlich, aber nicht immer klug. Denn nach Unfällen oder unvorhergesehenen Ereignissen kann es zu spät sein, noch etwas zu ändern. Doch was passiert eigentlich im Todesfall, wenn du kein Testament hast? Und ist ein Testament immer sinnvoll? Das erfährst du in diesem Artikel.

Ein Testament ist ein wichtiger Baustein bei den Familienfinanzen, besonders für ledige Paare, Patchworkfamilien oder Familien mit großen Einkommen, das in Unternehmen oder Immobilien gebunden ist.

Brauche ich ein Testament? Zuerst die gesetzliche Erbfolge ermitteln

Wenn du herausfinden willst, ob du ein Testament brauchst oder nicht, dann frage dich im ersten Schritt: Wer sind eigentlich meine vom Gesetz vorgesehenen Erben? Das Gesetz ordnet deine Verwandten verschiedenen Gruppen zu, den sogenannten Ordnungen.

  • Erben der 1. Ordnung sind die Kinder und Enkel bzw. Urenkel
  • Erben der 2. Ordnung sind die Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten
  • Erben der 3. Ordnung sind weiter entfernte Verwandte.

Dabei gelten folgende Grundsätze:

  1. Erben der 1. Ordnung schließen Erben aller weiteren Ordnungen aus
    Beispiel: Hast du ein Kind und bist Witwe, dann erbt dein Kind das gesamte Vermögen. Deine Eltern gehen leer aus.
  2. Innerhalb einer Ordnung schließen die näheren Verwandten alle nachfolgenden ebenfalls aus. Beispiel: Hast du ein Kind und einen Enkel, erbt allein dein Kind

Neben den verwandten Erben berücksichtigt der Gesetzgeber noch den Ehepartner bzw. eingetragenen Lebenspartner.

Wenn du nicht verheiratet bist, dann steht dir kein Erbe von deinem Partner zu! Das deutsche Erbrecht ist im 19. Jahrhundert stehen geblieben und geht von einer intakten Kleinfamilie mit verheirateten Eltern aus. Eine Patchworkfamilie oder ein Zusammenleben ohne Trauschein ist dem Gesetz fremd. In solchen Fällen ist ein Testament jedenfalls zu empfehlen.

Wir sind verheiratet und haben nur gemeinsame Kinder. Meine Erben wären also mein Ehepartner und unsere beiden Kinder. Da dass für uns so in Ordnung ist, brauchen wir kein Testament.

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Mit dem Testament eine Erbengemeinschaft vermeiden

Ihr kennt nun eure gesetzlichen Erben. Ist der Großteil eures Vermögens gebunden, zum Beispiel an eine Immobilie oder an ein Unternehmen? Dann wollt ihr im zweiten Schritt wohl eine Erbengemeinschaft vermeiden.

Ein Beispiel: Deine Erbengemeinschaft, also dein Partner und deine Kinder, erben gemeinsam dein Haus. Deine Kinder leben schon selbst in einem Eigenheim und benötigen die Immobilie nicht. Sie möchten sich ihren Anteil am Haus auszahlen lassen. Dein Partner kann das Erbe nicht in bar auszahlen, möchte aber nicht ausziehen und das Haus verkaufen. Hier sind Streitereien vorprogrammiert. Denn alle Erben, egal wie hoch ihr Anteil ist, haben eine gleichwertige Stimme. So eine Erbengemeinschaft kannst du nur mit einem Testament vermeiden.

Ein dafür passendes Testament ist das Berliner Testament. Hier legst du fest, dass im Falle deines Todes das gesamte Vermögen deinem Partner oder deiner Partnerin zugesprochen wird. Die Kinder sollen erst nach dem Tod des Letztversterbenden erben.

So ein Testament ist besonders beliebt bei Ehepartnern mit Kindern und gebundenem Vermögen, wie Immobilien oder eben Firmen.

Da wir unsere Altersvorsorge und den Vermögensaufbau per ETF-Sparplan gesichert haben, brauchen wir auch kein Berliner Testament. Die ETF-Anteile werden einfach nach Erbquote geteilt und den jeweiligen Erben zugesprochen. Eine Erbengemeinschaft an einem gebundenen Vermögen ist in unserem Fall derzeit ausgeschlossen.

Infografik: Brauche ich ein Testament oder nicht?

Du solltest dir also drei Fragen stellen um herauszufinden, ob du ein Testament brauchst oder nicht. Hier der Entscheidungsbaum, der dir dabei hilft:

Testament ja oder nein Infographic (1)

Bei hohem Vermögen: Lieber verschenken als vererben

Ein Nachteil des Berliner Testaments ist, dass deine Kinder nach dem Ableben von dir und deinem Partner in einem Rutsch ein hohes Vermögen erben könnten. Bei manchen Familien liegt dieses Vermögen sogar über dem steuerlichen Freibetrag. Denn ab einem Erbe von 400.000 Euro pro Kind werden hohe Steuern berechnet.

Bei Ehepartnern liegt die Freigrenze vom Fiskus bei 500.000 Euro. Bei nicht verheirateten Pärchen liegt der Betrag, der steuerfrei vererbt werden darf, bei mickrigen 20.000 Euro!

Besonders, wenn du über ein hohes Vermögen verfügst, dann solltest du schon zu Lebzeiten dein Vermögen verschenken. Denn in dem Fall erneuert sich der Freibetrag alle 10 Jahre. Du könntest zum Beispiel deiner Tochter eine Wohnung im Wert von 400.000 Euro steuerfrei schenken und 10 Jahre später ein ETF-Depot im Wert von 400.000 Euro. Dein Erbe ist auch steuerfrei, wenn du versterben solltest nach 10 Jahren und das ETF-Depot über weitere 400.000 Euro vererbst.

Gut zu wissen: Wenn du beispielsweise eine Immobilie erbst von deinen Eltern, solltest du nicht vorschnell deinen Mann eintragen im Grundbuch. Das gilt als Schenkung und wäre ab dem Freibetrag von 500.000 Euro steuerpflichtig. Bei nicht verheirateten Paaren ist sogar alles über 20.000 Euro steuerpflichtig! Gleiches gilt für dein ETF-Depot, bei dem du deinen Mann oder Partner einträgst als Depotbesitzer. Erstelle lieber eine Konto- oder Depotvollmacht, falls der Wert des Depots den Freibetrag übersteigt. Eine Vollmacht gilt nicht als Schenkung, im Notfall kann dein Partner jedoch auf das Geld zugreifen.

Empfehlenswerte Podcastfolge zum Thema Testament:

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Welchen Anteil die Erben laut Gesetz erhalten

Hier wird unterschieden, ob in der Ehe die Zugewinngemeinschaft gilt oder die Gütertrennung. Ohne Ehevertrag gilt in Deutschland die Zugewinngemeinschaft.

Was ist eine Zugewinngemeinschaft?

Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass das Vermögen vor der Ehe zwar im Besitz des jeweiligen Ehepartners bleibt. Den Gewinn aber, der in der Ehe erwirtschaftet wird für dieses Vermögen, erhalten beide Partnern hälftig.

Beispiel: Marianne besitzt 50.000 Euro in Form eines ETF-Depots und heiratet Otto. Nach 10 Jahren Ehe werden aus den 50.000 Euro dann 80.000 Euro. Wenn sich Marianne und Otto jetzt scheiden, erhält Otto die Hälfte des Zugewinns von Marianne, also 15.000 Euro. Um die Berechnung zu vereinfachen, habe ich die Steuern auf die Gewinne außen vor gelassen.

Interessant zu wissen: Wenn Marianne 100.000 Euro während ihrer Ehe mit Otto von ihren Eltern erbt, dann wird ihr das Erbe allein zugerechnet. Ihr Erbe wird also so gesehen, als hätte sie es schon mit eingebracht in die Ehe.

In unserer Ehe gilt die Zugewinngemeinschaft. Wir sind zufrieden damit, wie viel unsere Erben im Falle unseres Ablebens erhalten. Hier siehst du eine Aufschlüsselung:

Wie viel erben Ehepartner und Kinder bei einer Zugewinngemeinschaft?

Ehe mit KindernEhe ohne Kinder
1/2 Ehepartner
1/2 teilen sich die Kinder bzw. Enkel des Erblassers
3/4 Ehepartner
1/4 teilen sich die Eltern bzw. Geschwister des Erblassers

Interessant hier ist: Falls du mit deinem Partner verheiratet bist aber ihr keine Kinder habt, erhalten deine Schwiegereltern und wenn die nicht mehr leben, deine Schwägerin bzw. dein Schwager ein 1/4 des Vermögens deines Mannes. Wenn du das nicht möchtest, braucht ihr ein Testament, in dem ihr euch gegenseitig als Alleinerben einsetzt.

Weil wir Kinder haben, finde ich die Aufteilung des Erbes so in Ordnung. Bei meinem Ableben geht die Hälfte meines Vermögens an meinen Mann und je 1/4 meines Vermögens an meine beiden Kinder.

Wie kannst du das Testament aufsetzen?

Viele sind überrascht zu hören, dass sie ihr Testament einfach handschriftlich aufsetzen können. Bitte nicht abtippen, ausdrucken und unterschreiben! Nur ein von Anfang bis Ende handschriftlich verfasstes Dokument ist gültig.

Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst du das Testament gemeinsam mit deinem Anwalt verfassen und notariell beglaubigen lassen. Besonders bei komplexen Familienverhältnissen und einem hohen Vermögen ist das zu raten.

Fazit

Die gesetzliche Erbfolge geht von einer intakten Kleinfamilie aus. In erster Linie werden nur der Ehepartner und Verwandte erster Ordnung, wie Kinder und Enkel, bedacht. Wenn Partner nicht verheiratet sind, dann ist kein Erbe vorgesehen. Es überrascht nicht, dass diese Regelung für viele Familien nicht mehr zeitgemäß ist.

In unserem Fall passt sie ganz gut, daher haben wir kein Testament verfasst. Wenn du vor der Entscheidung stehst und dich fragst, ob du ein Testament brauchst oder nicht, dann beantworte für dich folgende Fragen:

  1. Bist du einverstanden mit deinen gesetzlichen Erben? Sind damit alle bedacht oder möchtest du welche ausschließen? (Wenn das überhaupt möglich ist. Schließlich steht jedem Erben ein Pflichtteil zu.)
  2. Falls dein Vermögen in Immobilien oder einem eigenen Unternehmen gebunden ist: Vermeide Erbgemeinschaften und damit Streitereien am besten mit einem Testament.
  3. Bist du mit der Aufteilung deines Erbes einverstanden?

Falls du über ein hohes Vermögen verfügst, dann überlege eine Schenkung zu Lebzeiten, um Steuern zu vermeiden.

Hast du dich für oder gegen ein Testament in der Familie entschieden? Was waren deine Beweggründe? Über dein Kommentar freue ich mich sehr!

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