Konto Vollmacht

Warum eine Konto-Vollmacht sinnvoll ist und wie du sie erstellst

Keiner beschäftigt sich gerne mit Themen wie Krankheit und Pflegebedarf. Vor allem, wenn du Kinder hast, ist eine gute Vorsorge das A-und-O für deine Familie. Ein Baustein dafür ist die Konto-Vollmacht.

Stell dir vor, dein Partner hat einen Autounfall und liegt viele Monate im Krankenhaus. Er ist nicht mehr ansprechbar. Alle wichtigen Überweisungen wie die gemeinsame Miete oder Kreditrückzahlungen laufen über sein Konto.

Was bedeutet es für dich, wenn du in dieser schwierigen Zeit keine Rechnungen mehr bezahlen kannst?

Bei all der Trauer und dem Schock nach dem Autounfall möchtest du wahrscheinlich nicht noch finanzielle Probleme haben. Daher ist es sinnvoll, du sorgst schon heute vor. Wenn ihr kein gemeinsames Konto habt, dann ist eine gegenseitige Konto-Vollmacht sinnvoll. Damit könnt ihr im Notfall wichtige Zahlungen ausführen. Doch was ist eine Konto-Vollmacht und was ist dabei zu beachten?

Bei der Recherche zu dem Artikel hat mir das Vorsorgeset* der Stiftung Warentest sehr geholfen.

Das Vorsorge-Set

Stiftung Warentest

Die Bankvollmacht: Zugriff auf dein Konto

Mit einer Konto-Vollmacht bzw. Bankvollmacht darf dein Partner oder deine Partnerin jederzeit über dein Konto verfügen. Sie ist ab Ausstellungsbeginn gültig. Am besten läuft sie über den Tod hinaus. Gerade dann müssen Angehörige nämlich hohe Rechnungen bezahlen, zum Beispiel für die Beerdigung oder die Wohnungsauflösung.

Auch bei der Vollmacht für dein Wertpapierdepot kann dein Partner jederzeit Aktienkäufe oder -verkäufe in deinem Namen tätigen.

Es liegt auf der Hand, dass du nur einer vertrauenswürdigen Person die Bankvollmacht bzw. Vollmacht für dein Depot erlaubst. Darf sie darüber hinaus auch in deinem Namen Konten auflösen oder neue Verträge abschließen? Das muss genau geregelt werden. Vor allem, wenn die Person auch in deinem Namen einen Kredit aufnehmen darf, muss die Vollmacht notariell beurkundet werden.

Es ist jederzeit möglich, die Konto-Vollmacht zu widerrufen

Grundsätzlich kannst du eine Vollmacht jederzeit widerrufen, solang du geschäftsfähig bist. Am besten schriftlich. Dann ist es für die Bank ganz klar ersichtlich, dass die Konto-Vollmacht ungültig ist.

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Warum ist eine Konto-Vollmacht neben der Vorsorge-Vollmacht wichtig?

Eigentlich sollte eine Vorsorgevollmacht ausreichen, damit du im Notfall Finanzgeschäfte tätigen kannst. In der Vorsorgevollmacht steht dann, dass dein Partner über Giro- und Sparkonto, Depot und Vermögen verfügen darf. Die Vorsorgevollmacht deckt noch mehr Themen ab als eine Konto-Vollmacht. So kannst du in der Vorsorgevollmacht bestimmen, dass dein Partner dich in Gesundheitsfragen vertreten darf. Erlaubst du es deinem Ehepartner in deine Krankenakte zu sehen? Das ist nicht selbstverständlich. So etwas regelst du für gewöhnlich in der Vorsorgevollmacht.

Das Problem in der Praxis: Oft erkennen Banken und Sparkassen so eine einfache Vorsorgevollmacht nicht an. „Einfach“ heißt: unterschrieben, aber nicht von einem Notar beglaubigt oder beurkundet.

Banken und Sparkassen akzeptieren häufig nur eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht sowie ihre eigenen Formulare. Das bedeutet: Wer nicht um Notar möchte und Konten bei verschiedenen Banken hat, braucht für jede einzelne Bank eine Konto-Vollmacht. Ganz schön aufwendig.

Tipp: Frag bei deiner Bank oder deinem Broker nach, ob sie eine einfache Vorsorgevollmacht akzeptieren.

Das Konto leergeräumt mit einer Konto-Vollmacht?

Oft gibt es Streit ums Geld. „Missbrauchsfälle nehmen zu“, berichten auch Fachanwälte. Der Bevollmächtigte darf nur zweckgebunden Geld entnehmen. Doch hat ein dein Partner beispielsweise eine Vorsorgevollmacht und eine Bankvollmacht und zahlt sich selbst Geldgeschenke aus, während du im Krankenhaus liegst, kann es nach deinem Tod zum Rechtsstreit mit den Erben kommen. Solche Konflikte lassen sich vermeiden, wenn du klar in der Vorsorgevollmacht regelst, ob und in welcher Höhe dein Partner Geld nehmen darf.

Konto-Vollmacht ausstellen ist besser als Schenkungssteuer bezahlen

Damit dein Partner jederzeit auf dein Konto oder dein Depot zugreifen kann, könntest du deinen Partner auch als Besitzer mit eintragen. Doch Vorsicht! Hast du ein Vermögen von über 500.000 Euro und trägst deinen Ehepartner als Depotbesitzer mit ein, musst du Schenkungssteuer bezahlen! Bei nicht verheirateten Paaren liegt die Freigrenze sogar weit darunter. Alles über 20.000 Euro wird hier gnadenlos versteuert.

Mit einer Depot-Vollmacht bzw. eine Konto-Vollmacht vermeidest du diese hohen Steuerkosten. Die Vollmacht gilt nicht als Schenkung.

Beim Eigenheim gilt grundsätzlich das Gleiche. Wenn du deinen Partner mit in das Grundbuch einträgst, könnte eine hohe Schenkungssteuer anfallen. Informiere dich daher gut, bevor du das machst.

Fazit

Eine Konto-Vollmacht ist überaus wichtig, damit du im Notfall auf das Konto deines Partners zugreifen kannst. Eigentlich sollte die Vorsorgevollmacht ausreichen. Doch manche Banken akzeptieren keine einfache Vorsorgevollmacht. Laufende Zahlungen wie die Miete oder auch Kredite müssen bedient werden, auch wenn dein Partner nicht mehr ansprechbar ist. Daher sorge heute vor, bevor im Ernstfall zu dem Schicksalsschlag noch finanzielle Nöte kommen.

So eine Konto-Vollmacht kann auch sinnvoller sein als eine Überschreibung des Kontos oder des Depots. Denn die Vollmacht gilt nicht als Schenkung. Steuern musst du dafür nicht bezahlen.

Wie ist deine Meinung zu dem Thema? Hast du schon eine Kontovollmacht eingerichtet oder findest du das nicht nötig? Schreib es mir in die Kommentare!

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Kommentare

2 Antworten zu „Warum eine Konto-Vollmacht sinnvoll ist und wie du sie erstellst“

  1. Avatar von Eva
    Eva

    Hi Markus,

    vielen Dank für deinen Kommentar. Der Hauptvorteil einer zusätzlichen Konto-Vollmacht zur Vorsorgevollmacht steht im Artikel: “Oft erkennen Banken und Sparkassen eine einfache Vorsorgevollmacht nicht an. “Einfach” heißt: unterschrieben, aber nicht von einem Notar beglaubigt oder beurkundet.” In dem Fall ist eine institutseigene Konto-vollmacht von der Bank anzuraten.

    Unter Umständen wartest du ziemlich lange, bis du auf das Konto Zugriff hast, wenn keine eigene Konto-Vollmacht hast neben der Vorsorgevollmacht.

    Jedenfalls ist es sehr sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht zu haben. Dazu könnte ich ja auch mal mehr schreiben. Vielen Dank, dass du das Thema noch einmal unterstreichst.

    Könntest du bitte näher ausführen, warum es nicht möglich ist, mit einer Konto-Vollmacht das Konto leerzuräumen? Wenn du das nicht im Konto-Vollmacht-Formular der Bank oder in der Vorsorgevollmacht ausschließt, ist das doch denkbar, oder?

    Im Idealfall sollte das Bezahlen von Beerdigungskosten etc. in der Vorsorgevollmacht erlaubt werden. Dann gibt es keine Streitereien mit den Erben. Da hast du natürlich echt.

    Vielen Dank für deine Anregungen!
    Viele Grüße, Eva

  2. Avatar von Markus
    Markus

    Unter der Überschrift “Konto leergeräumt mit Konto-Vollmacht” verwechselst du Konto- und Vorsorgevollmacht miteinander.

    Im Übrigen spricht aus meiner Sicht nichts für eine Kontovollmacht, sondern alles für eine Vorsorgevollmacht. Auch für die Bezahlung von Kosten im Todesfall ist die Kontovollmacht nicht gedacht. Für die Beerdigungskosten haftet das Erbe. Wenn Erbe, d.h. die Erbengemeinschaft, und Kontobevollmächtigter auseinanderfallen (dürfte häufig der Fall sein, da der Ehepartner, wenn Kinder da sind, nur zur Hälfte erbt), und die Kosten vom Konto genommen werden, für das eine Vollmacht besteht, hat der Kontobevollmächtigte mglw. schon gegen den Willen der Erbengemeinschaft verstoßen und haftet dieser gegenüber für alle Schäden. Ähnliches gilt bei der Nutzung einer Kontovollmacht in dem Fall, dass der Kontoinhaber im Koma liegt/künftig Betreuung benötigt o.ä. Einfach davon irgendetwas zu bezahlen, kann gegen den Willen des Kontoinhabers sein. Deshalb höchstens eine Vorsorgevollmacht machen. Alles andere ist haftungsrechtliches Harakiri, wenn man nicht weiß, was man tut.

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