Getrennte Konten mit Kindern

Getrennte Konten mit Kindern: Eine praktische Lösung

Geld ist das Streitthema Nummer 1 bei Familien. Das ist nicht überraschend. Schließlich müssen wir jeden Tag über die gemeinsamen Finanzen entscheiden. Einige Paare mit Kindern bestehen auf getrennte Konten. Sie wollen die Finanzen unabhängig voneinander führen. Vielleicht gehört ihr ja auch dazu. Es gibt Möglichkeiten, die Familienfinanzen auch bei diesem Kontenmodell alltagstauglich zu regeln. Hier erfährst du die besten Tipps dafür.

Mehr zum Thema Familienfinanzen und die größten Fehler, die du dabei begehen kannst, findest du in diesem Artikel.

Einkommensausgleich finden bei getrennten Konten mit Kindern

In einer Partnerschaft tritt häufig zumindest einer beruflich zurück, um die Kinder zu erziehen. Bei getrennten Konten sollte hier ein Lohnausgleich stattfinden. Der Partner, der auch nach der Geburt in Vollzeit arbeitet, ist für die Ausgleichszahlung verantwortlich.

Ein Beispiel: Partner B verdient um 500 Euro weniger pro Monat, seit dem er in Teilzeit arbeitet und die Kinder erzieht. Partner A erstattet 70 % des Einkommensverlustes (350 Euro pro Monat), weil sie 70 % des Gesamteinkommens verdient hat vor der Geburt.

Ausgaben nach Einkommen aufteilen

Aber nicht nur der Einkommensverlust sollte ausgeglichen werden. Viele Paare empfinden es auch als gerecht, dass die gemeinsamen Ausgaben wie Miete oder Lebensmittel nach Einkommenshöhe aufgeteilt werden.

Wie setzt du das um? Bleiben wir im Beispiel oben: Die neuen Einkommen von Partner A und Partner B dienen als Basis dafür, die Ausgaben nach Einkommen zu teilen. Verdient Partner A 60 % des gemeinsamen Einkommens nach Ausgleichszahlung an Partner B, dann steuert sie 60 % der Ausgaben bei.

Rechner Einkommensausgleich für Kindererziehung

Damit du nicht gleich den Taschenrechner zücken musst, habe ich dir hier einen praktischen Rechner erstellt.

Wie wird die Kostenaufteilung umgesetzt, mit getrennten Konten?

Du siehst schon, bei getrennten Konten ist das disziplinierte Führen eines Haushaltsbuches und viel Rechnerei nötig, um eine faire Lösung zu schaffen. Mittlerweile gibt es zahlreiche praktische Apps, die eine Aufteilung erleichtern.

Gemeinsames Ausgabenkonto einrichten (Das 2 + 1 Kontomodell)

Du könntest ein gemeinsames Ausgabenkonto für deinen Partner und dich einrichten. Über dieses Konto bezahlen du und dein Partner fortan alle eure gemeinsamen Ausgaben. Das Konto ist wirklich nur für Ausgaben gedacht. Der monatliche ETF-Sparplan für die Altersvorsorge wird weiterhin von den persönlichen Konten eingezogen.

Gratis Girokonto eröffnen bei Comdirect

Comdirect bietet ein kostenloses Gehaltskonto – ohne “Strafgebühren” mit Girokarte (Debitcard) und Visa Debitcard. Um deine Finanzen übersichtlich zu strukturieren, kannst du auch kostenlos Unterkonten eröffnen. Mit Wechselservice von deiner Bank.

Kosten aufteilen mit Finanz-Apps

Mittlerweile gibt es viele Finanz-Apps am Markt, die helfen bei der Kostenaufteilung mit getrennten Konten. Hier eine Auswahl:

Splitwise

Hier erfasst ihr all eure Ausgaben und teilt sie am Ende des Monats schön übersichtlich auf. Es ist möglich, eine andere Teilung einzustellen als 50:50. Somit ist auch eine Aufteilung nach Einkommen möglich. Freunde und Kinder könnt ihr auch einladen, um gewisse Kosten untereinander zu splitten. Die App ist kostenlos. Bequem kannst du per Paypal Beträge begleichen.

Splitwise on Google Play Store

Splitwise on App Store

Tricount

Auch die App Tricount bietet eine ansprechende, intuitive Benutzeroberfläche. Die App ist kostenlos und verbunden mit Paypal. Rechnungen hinzufügen ist unkompliziert per Foto möglich. Einfach den Link zu Tricount mit deinem Partner teilen, und der kann auch die seine Kosten hinzufügen.

Tricount on Google Play Store

Tricount on App Store

Splid

Eine weitere App, die auch excel und pdf Export gegen Bezahlung bietet, ist Splid. Ansonsten ist die App kostenlos. Auch hier ist ein ungleiches Aufteilen der gemeinsamen Kosten denkbar.

Splid on Google Play Store

Splid on App Store

Musst du Schenkungssteuer bezahlen für den Einkommensausgleich?

Beachte auch die Schenkungssteuer beim Einkommensausgleich. Alle Überweisungen, die einen Freibetrag von 20.000 Euro bei unverheirateten Paaren und 500.000 Euro bei verheirateten Paaren innerhalb von 10 Jahren übersteigen, müssen versteuert werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Kosten alleine für die Lebenshaltung und nicht für den Vermögensaufbau des Partners verwendet wird. Das musst du jedoch schriftlich festhalten und beweisen.

Freistellungsauftrag bei getrennte Konten

Jeder Sparer erhält Kapital- und Zinseinkünfte von bis zu 801 Euro pro Jahr steuerfrei, Ehepartner bekommen zusammen 1.602 Euro.

Du kannst gemeinsam oder getrennt von deinem Partner einen Freistellungsauftrag beantragen. Nur der gemeinsame Freistellungsauftrag muss von beiden unterschrieben werden.

Es ist also möglich, für jedes Konto je einen Einzelfreistellungsauftrag zu beantragen. Du brauchst für dein Konto nur deine Steuer-ID.

Du könntest auch den Freistellungsauftrag aufteilen, wenn du mehrere Konten hast. In Summe darfst du nur nicht mehr als 801 Euro alleine bzw. 1.602 Euro zusammen beantragen.

Eine Konto-Vollmacht für den Ernstfall

Keiner beschäftigt sich gerne mit Themen wie Tod und Krankheit. Eine gute Vorsorge ist aber wichtig, vor allem, wenn du Kinder hast. Ein Baustein dafür ist die Konto-Vollmacht.

Stell dir vor, dein Partner hat einen Autounfall und liegt viele Monate im Krankenhaus. Er ist nicht mehr ansprechbar. Alle wichtigen Überweisungen wie die gemeinsame Miete oder Kreditrückzahlungen laufen über sein Konto.

Was bedeutet es für dich, wenn du in dieser schwierigen Zeit keine Rechnungen mehr bezahlen kannst?

Bei all der Trauer und dem Schock möchtest du wahrscheinlich nicht noch finanzielle Probleme haben. Daher ist es sinnvoll, du sorgst schon heute vor. Wenn ihr getrennte Konto habt, dann ist eine gegenseitige Konto-Vollmacht das richtige. Damit könnt ihr im Notfall wichtige Zahlungen ausführen.

Das Gemeinschaftskonto oder ein 3-Konten-Modell als Alternativen

Ein Gemeinschaftskonto ist besonders geeignet für Ehepaare, wenn sich ein Partner nicht zu sehr mit den Finanzen beschäftigen möchte. Dann übernimmt zumindest der andere die Haushaltsbuchführung, die gemeinsamen Finanzen und die Altersvorsorge. Doch auch dieses Modell hat Nachteile. Vor allem, wenn einer viel mehr konsumiert als der andere.

Beim 3-Konten-Modell fließen die gemeinsamen Einnahmen und Ausgaben auf ein Konto. Was dann nach den gemeinsamen Kosten übrig bleibt, wird geteilt und dann an die jeweiligen persönlichen Konten überwiesen. Somit hat jeder sein Budget, das er für die Altersvorsorge nutzen oder einfach für Konsum ausgeben kann. Aber auch dieses Modell hat Nachteile.

Bei allen Kontomodellen ist die Schenkungssteuer ein Thema.

Welche Auswirkung hat eine Ehe auf die Familienfinanzen?

Bei der Scheidung einer Ehe gilt die Zugewinngemeinschaft. Es wird daher berechnet, wie viel jeder Partner am Beginn und am Ende der Ehe besitzt. Die Hälfte der Differenz davon wird jedem Partner zugesprochen.

Beispiel:

Partner APartner B
Vermögen bei Eheschließung50.000 Euro50.000 Euro
Vermögen bei Scheidung100.000 Euro20.000 Euro

Wertentwicklung Partner A: 100.000 Euro – 50.000 Euro = 50.000 Euro Gewinn
Wertentwicklung Partner B: 20.000 Euro – 50.000 Euro = – 30.000 Euro Verlust

Partner A muss Partner B 25.000 Euro (die Hälfte des Gewinns) + 15.000 Euro (die Hälfte des Verlusts) ausgleichen und zahlt somit 40.000 an Partner B bei Scheidung.

Ausgenommen hiervon sind Erbschaften während der Ehe. Diese werden alleine dem Erben zugerechnet und behandelt, als wären sie eingebracht zu Beginn der Ehe. Nur die Wertentwicklung der Erbschaft während der Ehe wird wieder geteilt.

Während der Ehe gilt jedoch die Gütertrennung. Jeder Ehepartner kann sein eigenes Vermögen verwalten, ohne den anderen um Erlaubnis zu bitten. Kein Partner haftet für die Schulden des anderen, es sei denn, die Bank verlangt das bei der Kreditaufnahme mit Unterschrift. Nur beim gemeinsamen Konto haftest du für die Schulden des anderen auf diesem Konto.

Falls du nicht verheiratet bist, du und dein Partner unterschiedlich verdient oder ihr Kinder habt, dann ist ein Partnerschaftsvertrag eine gute Alternative.

Entscheidungsbaum Kontenmodell

Entscheidungsbaum Kontenmodell

Extratipp: Ein ETF-Sparplan am Anfang des Monats

Für alle Kontenmodelle gilt: Gleich am Anfang des Monats einen ETF-Sparplan einzurichten, ist sehr sinnvoll. Denn wenn du dir diese Abbuchung zur Gewohnheit machst, bleibst du eher am Ball. Sogar kleine Beträge lassen sich gewinnbringend an der Börse investieren, für deine Altersvorsorge oder ein anderes Sparziel in vielen Jahren. Denn eine lange Haltedauer und ein breit diversifiziertes Investment ist wichtig, um das Risiko einer Geldanlage an der Börse zu reduzieren.

Fazit

Auch mit getrennten Konten lässt sich eine faire Lösung finden, die gemeinsamen Finanzen zu organisieren. Es ist nur mit mehr Arbeit verbunden. Denn gerade bei getrennten Konten ist es wichtig, ein Haushaltsbuch zu führen und monatlich die Kosten und die Gehaltseinbußen bei Kindern auszugleichen. Alternativ ist das auch über eine App denkbar.

Mithilfe eines ETF-Sparplans immer am Anfang des Monats ist es eher erfolgversprechend, langfristig zu sparen. Schon kleine Beträge kannst du gewinnbringend und mit wenig Gebühren an der Börse investieren.

Führst du ein getrenntes Konto oder ein gemeinsames Konto in der Familie? Über deinen Kommentar freue ich mich schon sehr.

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Kommentare

13 Antworten zu „Getrennte Konten mit Kindern: Eine praktische Lösung“

  1. Avatar von Alva
    Alva

    Hallo Eva,

    ich bin eben auf deine Berechnung gestoßen u finde sie sehr gut.

    Nachdem der eine Partner den anderen ausgeglichen hat u auch die anfallenden Kosten prozentual geteilt werden, stellt sich mir die Frage, wie du zb das Kindergeld o andere kinderbezogene Leistungen aufteilen würdest.

    Bekäme davon jeder die Hälfte und steigert so sein Haben und den Rest wie gehabt prozentual?

    LG

    Alva

    1. Avatar von Eva Brauckmann
      Eva Brauckmann

      Hallo Alva, ja, ich würde das Kindergeld teilen und beiden Eltern zur Hälfte als Einkommen anrechnen.
      Schön, dass dir der Beitrag hilft. Sag gerne Bescheid, wenn noch etwas unklar ist. Viele Grüße, Eva

  2. Avatar von Karoline
    Karoline

    Hallo Eva, wir beschäftigen uns gerade mit dem EInkommensausgleich nachdem ich in Teilzeit gegangen bin und mich nun Nachmittags um unsere Tochter kümmere und fanden deine Beispiele sehr hilfreich. Danke dafür! Allerdings sind wir uns noch nicht im Klaren darüber wie die gemeinsamen Kosten nach dem Einkommenausgleich (Von Partner A an B) verteilt werden. Denn Partner B hat danach ja mehr Geld, um sich an den gemeinsamen Kosten zu beteiligen und Partner A (durch den Ausgleich an B) ja weniger. Orientiert sich die Fixkostenaufteilung dann am verfügbaren Geld vor oder nach der Ausgleichzahlung? Vielleicht kannst du das noch einmal für uns aufschlüsseln?
    Und der Rentenausgleich ist dann ja noch ein eingenes Thema. hast du da auch einen Tipp, wie man dies am Besten angeht?
    Danke! Karoline

    1. Avatar von Eva
      Eva

      Liebe Karoline,
      leider kann ich keine individuelle Betreuung anbieten. Am besten du wendest dich an die Facebook-Gruppe, hier herrscht reger Austausch! Liebe Grüße, Eva

  3. Avatar von Andrea
    Andrea

    Hallo Eva, vielen Dank für die guten Anregungen. Zur konkreten Berechnung des Ausgleichs habe ich eine Frage.
    Ich meinem Beispiel hat Partner A (vor und nach der Geburt) € 5.000 Einkommen. Partner B vorher € 3.000 und nachher € 1.000. Nach der Beschreibung müsste Partner A also 37,5% des Verlustes (€ 2.000) ausgleichen, da Partner B vorher 37,5% zum Gesamteinkommen beigetragen hat. 37,5 % entsprechen € 750. Wenn ich mein Beispiel in Deine Rechentabelle eingebe, lautet der auszugleichende Betrag aber € 1.250. Das entspricht 62,5% des Verlustes. Mache ich einen Denkfehler?

    1. Avatar von Eva
      Eva

      Hallo Andrea, danke für deinen Kommentar. In deiner Rechnung steuert Partner A rund 62 % des Gesamteinkommens vor der Geburt bei (5000/8000). Nicht 37,5 %. Daher ist es auch laut dem Rechner richtig, dass er rund 62 % erstattet vom Einkommensverlust. Viele Grüße, Eva

  4. Avatar von Matthias Strack
    Matthias Strack

    Hallo Eva, vielen Dank für Dein schnelles Feedback! Ich finde Deine Herangehensweise richtig. Letztendlich gibt es keine 100% Gerechtigkeit – alles andere muss die Liebe regeln. 🙂 Matthias

  5. Avatar von Matthias Strack
    Matthias Strack

    Hallo, das Modell (mit Rechner) funktioniert im Sinne von Gerechtigkeit nur, wenn die beiden Einkommen nicht allzu weit auseinander liegen. Ich persönlich empfinde es nicht als fair, wenn Partner A mit einem wesentlich geringeren Gehalt, die Lohneinbussen des wesentlich höher Verdienenden (im Normalfall dann die Mutter mit sehr gutem Gehalt welche nach der Geburt in Teilzeit arbeitet) durch eine Ausgleichszahlung abfedern soll. Prozentual mag das aufgehen, aber 300 Euro sind für einen Geringverdiener eben viel mehr als für einen Gutverdiener der nach der Geburt weniger verdient. Bei krassen Einkommensunterschieden sollte die Ausgleichzahlung entfallen und die Ausgaben anteilig bestritten werden. Oder ich habe euer System nicht verstanden… Matthias

    1. Avatar von Eva
      Eva

      Hallo Matthias, ja, wenn das Gehalt sehr ungleich ist und die Höherverdienende lange in Elternzeit geht, dann ist die Ausgleichszahlung des weniger gut Verdienenden sehr hoch. In der Realität wäre es dann wohl so, dass die Mutter weniger lange Elternzeit nimmt. Und der Vater mehr. Sonst würde das die Familienfinanzen zu sehr belasten. Ohnehin gilt diese in der Praxis etwas umständliche Aufteilung nur bei Paaren, die nicht verheiratet sind. Da sollte derjenige, der länger in Elternzeit geht, geschützt werden vor Altersarmut. Beste Grüße, Eva

  6. Avatar von Wanja
    Wanja

    Hallo Eva,
    ich finde all deine Tipps total gut.
    Könntest du noch mal den Bereich “Einkommensausgleich für Kindererziehung bei getrennten Konten” erklären? Insbesondere das Beispiel habe ich nicht verstanden.
    Viele Grüße
    Wanja

    1. Avatar von Eva
      Eva

      Hallo Wanja, klar, mache ich gern! Einen Rechner habe ich soeben unter dem Artikel verlinkt. Danke für deine Anregung! Liebe Grüße, Eva

  7. Avatar von Andreas
    Andreas

    Meiner Meinung nach ist es zu kurz gedacht, einfach sämtliche Ausgaben nach Einkommen zu verteilen und dieses Modell als fair zu bezeichnen. Das ganze muss man jeder mit seinem Partner besprechen und eine individuelle Lösung finden, mit der beide einverstanden sind.
    Das Modell passt zum Beispiel nicht, wenn einer nur Teilzeit arbeitet, obwohl er Vollzeit arbeiten könnte und quasi einen Ausgleich über dieses Modell erhält bei viel größerer Freizeit – Konfliktpotenzial! Auch bei unterschiedlichem Konsumverhalten passt es nicht. Das Beispiel, was ihr oben gebracht hat, dass einer ständig über seine Verhältnisse lebt, wird meiner Meinung nach noch gefördert durch so eine Regelung, weil einer ja dank Partner ein vermeintlich höheres Budget hat, als er ohne Partner hätte.
    Ein Haushaltsbuch ist absolut sinnvoll, keine Frage. Aber solange beide berufstätig sind, finde ich persönlich eine hälftige Aufteilung der Kosten fairer. Dann kann man bei größeren gemeinsamen Anschaffungen wie einem Auto oder bei Urlauben auch viel besser ein gesundes Mittelmaß finden und so konsumieren, dass beide es sich leisten können.
    Sobald Kinder im Spiel sind und einer nicht mehr Vollzeit arbeiten kann, sollte man das Einkommen natürlich auf irgendeine Art ausgleichen. Aber auch hier gilt es, eine individuelle Lösung zu finden und das schafft man nur über reden. Dadurch, dass solche Modelle, wie das oben, kompromisslos als fair angepriesen werden, ohne auf individuelle Situationen zu schauen, werden schnell einzelne benachteiligt, was die Problematik Geld noch verschärft.

    1. Avatar von Eva
      Eva

      Hallo Andreas, vielen Dank für deinen Kommentar! Tatsächlich haben wir das vor den Kindern, trotz gemeinsamen Haushalt, genauso gemacht wie du das beschreibst. Also alles 50/50 geteilt. Selbst, wenn wir etwas unterschiedlich viel verdient haben. Dann hat in unserem Fall derjenige, der mehr verdient hat, weniger ausgegeben für Urlaube und die Miete, als er eigentlich könnte. Das hat großartig geholfen beim Sparen!

      Als wir dann die Kinder kamen, fanden wir persönlich das System nicht mehr so praktikabel und fair. Und bei der Ehe werden sowieso alle Einnahmen geteilt.

      Jedenfalls nehme ich sehr gerne deinen Kritikpunkt mit auf in den Text!

      Viele Grüße, Eva

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